Unternehmensbefragung Vereinbarkeit Erwerbstätigkeit und Pflege / UVEP
Projektinfo |
Hintergrund |
In Deutschland versorgen rund 2,5 Millionen Personen neben ihrer Erwerbstätigkeit pflege- und betreuungsbedürftige An- und Zugehörige. Probleme in der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgetätigkeit zeigen sich häufig zunächst auf der individuellen Ebene der informell Pflegenden und werden vorrangig als individuell zu lösende Aufgabe wahrgenommen. Die Auswirkungen einer unzureichenden Vereinbarkeit betreffen pflegende Erwerbstätige ebenso wie die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind. So zeigt sich in Betrieben, dass die Mehrfachbelastung von pflegenden Beschäftigten häufig einen erhöhten Krankenstand zur Folge hat. Hohe Belastungen und Beanspruchungen führen in der Folge bei ca. einem Drittel der pflegenden Erwerbstätigen dazu, dass Arbeitszeiten reduziert werden oder die Berufstätigkeit ganz aufzugeben wird. Angesichts dieser Belastungs- und Beanspruchungslage pflegender Erwerbstätiger, des gegenwärtigen Fach- und Arbeitskräftemangels ebenso wie betrieblicher Herausforderungen in Folge fehlender Vereinbarkeit gilt es, die Sicherstellung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege verstärkt in den Fokus zu rücken.
Insgesamt existieren bereits zahlreiche gesetzliche, betriebliche und regionale Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu unterstützen. Trotz der verschiedenen Angebote zeigt sich jedoch, dass pflegende An- und Zugehörige sowie Betriebe diese Unterstützungsoptionen kaum in Anspruch nehmen oder diese die Vereinbarkeit nur in geringem Maße verbessern. Das NRW-Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege” hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege mit innovativen Unterstützungsleistungen zu verbessern und Betriebe pflegefreundlich auszurichten mit dem Ziel, dass Unternehmen zukünftig eine aktive Rolle im Unterstützungsnetzwerk von pflegenden An- und Zugehörigen einnehmen.
Zielsetzung und Fragestellungen |
Das Projekt wird im Auftrag des Servicezentrums „Pflegevereinbarkeit“ im Rahmen des nordrhein-westfälischen Landesprogramms „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ durchgeführt. Ziel ist die Analyse von Strategien und Maßnahmen in nordrhein-westfälischen Unternehmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in der Belegschaft zu unterstützten. In diesem Kontext werden zudem Effekte des NRW-Landesprogramms „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ identifiziert sowie Wünsche und Erwartungen für die Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten erhoben. Folgende Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Analyse:
- Wie bewerten Unternehmen die Relevanz der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege?
- Welche konkreten Erfahrungen haben Unternehmen mit der (Nicht-)Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege gemacht?
- Welche Strategien und Maßnahmen setzen Unternehmen zur Sicherstellung der Vereinbarkeit auf individueller, betrieblicher und regionaler Ebene um?
- Welche Maßnahmenpo
- rtfolios haben Unternehmen, welche Unterschiede gibt es diesbezüglich und welche Faktoren beeinflussen die Ausgestaltung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit?
- Welche fördernden und hemmenden Faktoren der Implementierung von Vereinbarkeitsmaßnahmen können identifiziert werden?
- Welche Wirkungseffekte haben Vereinbarkeitsmaßnahmen und welche Bedarfe zur Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen gibt es?
Vorgehensweise |
Die methodische Umsetzung erfolgt mittels einer standardisierten, landesweiten Online-Erhebung. Die Befragung schließt Unternehmen aller Branchen, Betriebsgrößen und nordrhein-westfälischer Teilregionen ein. Hinsichtlich der Samplestruktur adressiert die Erhebung zwei Unternehmensgruppen:
- Gruppe A: Unternehmen, welche die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege des Landesprogramms NRW unterzeichnet haben,
- Gruppe B: Unternehmen, die derzeit keine Partnerschaft im Rahmen des Landesprogramms NRW haben.
Die Operationalisierung der Fragen sowie die Akquise von teilnehmenden Unternehmen wird in enger Zusammenarbeit zwischen der Auftraggeberin (Servicezentrum Pflegevereinbarkeit) und der Auftragnehmerin (Institut Arbeit und Technik, IAT) realisiert.