GRW-Neuabgrenzung: Förderung muss den tatsächlichen Bedarf der Regionen treffen
Regionen.NRW bringt Wissenschaft, Politik und regionale Praxis im Bundestag zusammen
Pressemitteilung vom 20.10.2026
Redaktion:
Beate Rullik
Welche Regionen können ab 2028 noch Fördermittel durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten? Darüber entscheidet die geplante Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete. Wie die künftigen Auswahlkriterien den tatsächlichen Förderbedarf der Regionen zuverlässig erfassen können, stand im Mittelpunkt eines Workshops am 13. Oktober im Deutschen Bundestag.
Gemeinsam mit dem Verbund regionen.NRW, mit der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gesellschaft, dem ifo-Institut Niederlassung Dresden sowie der Metropolregion Rheinland, organisierte das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen einen Austausch mit 25 Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Bundestag und regionaler Praxis.
Die Diskussion zeigte: Die geplanten Änderungen – insbesondere die Berücksichtigung präventiver Indikatoren – gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Einige elementare Kriterien müssen aber noch verbessert werden. Prof. Dr. Stefan Gärtner (IAT) wies z.B. darauf hin, dass präventive Indikatoren (z.B. Anteil energieintensiver Industrien) nicht mit Indikatoren (z.B. Arbeitslosigkeit), welche die aktuelle Strukturschwäche markieren, gemeinsam bewertet werden sollten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Vertreterinnen und Vertreter aus den Regionen machten deutlich, dass die vorgeschlagenen Kriterien die wirtschaftlichen Probleme vor Ort besonders für Großstädte nicht ausreichend erfassen, wie Elke Dahlbeck vom IAT, ausführte. Dadurch könnten Regionen künftig keine Förderung mehr erhalten, obwohl sie weiterhin Unterstützung benötigen.
Hubertus Winterberg, Geschäftsführer der Südwestfalen Agentur GmbH und Sprecher von regionen.NRW, betonte: „Das ist in erster Linie keine Verteilungs-, sondern eine Wirkungsfrage. Wenn Indikatoren an den realen regionalen Herausforderungen vorbeimessen, werden begrenzte Fördermittel nicht dort wirksam, wo sie den größten strukturpolitischen Ertrag bringen. Dr. Franz Flögel (IAT) wies darauf hin, dass besonders die unterschiedlichen Kreisgrößen in den einzelnen Bundesländern zu Verzerrungen führen.
Für regionen.NRW ist deshalb entscheidend, dass die Förderung dort ankommt, wo sie besonders gebraucht wird. Die Mittel sollen Investitionen ermöglichen, Arbeitsplätze schaffen und sichern und den wirtschaftlichen Wandel unterstützen. Wenn die Förderung zu früh wegfällt oder besondere Belastungen z.B. zur Erreichung der Klimaneutralität nicht ausreichend berücksichtigt werden, könnten wichtige Entwicklungen ins Stocken geraten.
Das im Workshop vertretene Bundeswirtschaftsministerium nahm die Hinweise auf und verwies auf den weiteren Dialog mit den Ländern zur Ausgestaltung der künftigen Fördergebiete.
Die GRW ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen. Bund und Länder finanzieren damit unter anderem betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur. Für 2026 stehen insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, die Bund und Länder jeweils zur Hälfte bereitstellen. Zahlreiche weitere Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen orientieren sich an der Gebietsabgrenzung der GRW. Die nächste Neuabgrenzung der Fördergebiete soll ab 2028 gelten.
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Stefan Gärtner(Raumkapital)
Franz Flögel(Raumkapital)
Elke Dahlbeck(Raumkapital)