Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung

Umsetzung und Durchführung

Mit Hilfe der zwölf Good Practice-Kriterien soll die Entwicklung einer zunehmend höherwertigen Qualität von Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention vorangetrieben werden. Sie formulieren Anforderungen an eine gute Praxis bzw. an qualitativ hochwertige Projekte. Dazu gehören eine klare Zielsetzung, die Benennung der mit der Maßnahme angesprochenen Zielgruppe(n), fachliche Standards in der Arbeit sowie formale Anforderungen wie beispielsweise Dokumentation und / oder Evaluation der Arbeit.

Die 12 Good Practice-Kriterien sind:

01 Konzeption

02 Zielgruppenbezug

03 Setting-Ansatz

04 Multiplikatorenkonzept

05 Nachhaltigkeit

06 Niedrigschwellige Arbeitsweise

07 Partizipation

08 Empowerment

09 Integriertes Handlungskonzept / Vernetzung

10 Qualitätsmanagement

11 Dokumentation und Evaluation

12 Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis

Die Kriterien sind allgemein gehalten und nicht auf ein konkretes Handlungsfeld wie beispielsweise „Ernährung“ oder „Bewegung“ bezogen. Die Good Practice-Kriterien sollen die fachlich-inhaltliche Arbeit im Kontext von Gesundheitsförderung und Prävention unter Aspekten der Qualitätsverbesserung und -sicherung ergänzen.

Die Kriterien „Niedrigschwellige Arbeitsweise“, „Partizipation“ und „Empowerment“ sind insbesondere in der Arbeit mit schwer erreichbaren, sozial benachteiligten Zielgruppen im Quartier von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslose, Alleinerziehende, Personen mit einem geringen Einkommen und / oder schlechten Deutschkenntnissen.

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