Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)

Wichtige Umsetzungsschritte / Aufwandsabschätzung

Gesetzlicher Rahmen

KGKen sind als Pflichtaufgabe der Kommunen ÖGDG NRW gesetzlich verankert. Die Einberufung der KGK und - namentlich - ihrer Vertreterinnen und Vertreter erfolgt durch den Rat oder Kreistag. Der KGK gehören regelmäßig die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages an. Zu den Mitgliedern gehören Vertreterinnen und Vertreter

Der Vorsitz wird in der Regel durch eine hochrangige Person der Verwaltung, oft durch die zuständige Dezernentin oder den zuständigen Dezernenten für Gesundheit, wahrgenommen. Die Beteiligung weiterer Einrichtungen bzw. Organisationen liegt in der Zuständigkeit der KGK. Die Geschäftsführung der KGK und ihrer Arbeitsgruppen und alle damit verbundenen Koordinationsaufgaben wird durch die untere Gesundheitsbehörde wahrgenommen. 

Arbeit und Aufgaben der KGKen 

Gegenstand der Arbeit der KGK sind alle Themenfelder der gesundheitlichen Versorgung, der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheitsförderung, die koordinations- und / oder transparenzbedürftig sind. Dies können bspw. Sucht, Drogen, Abhängigkeitserkrankungen, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheit alter Menschen, Gesundheitsförderung, psychiatrische Versorgung oder Patientenüberleitung sein. In den letzten Jahren wurden zunehmend Themen Gegenstand der Arbeit, die ein ressortübergreifendes Zusammenwirken erfordern oder strukturverändernd wirken. Beispiele hierfür sind die Frühen Hilfen, Arbeitslosigkeit und Gesundheit, Gewalt oder die gesunde Quartiersentwicklung. 

Zur Entwicklung adäquater Maßnahmen zur Bewältigung der gesundheitlichen Problemlagen beauftragt die KGK Arbeitsgruppen. Die in Arbeitsgruppen erarbeiten Maßnahmen werden wiederum von der KGK diskutiert und in Form von Handlungsempfehlungen verabschiedet. Die Handlungsempfehlungen beinhalten alle zur Realisierung der angestrebten Ziele erforderlichen Arbeitsschritte und Ressourcen und benennen möglichst alle an der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen zu beteiligenden Akteure. Die Umsetzung der Empfehlungen und Maßnahmen erfolgt in Selbstverpflichtung durch die Mitglieder der KGK.

Beispielhaft für die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der KGK seien hier einige Themenschwerpunkte benannt.

Die KG:

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Wichtige Umsetzungsschritte / Aufwandsabschätzung