Wichtige Umsetzungsschritte / Aufwandsabschätzung
Gesetzlicher Rahmen
KGKen sind als Pflichtaufgabe der Kommunen ÖGDG NRW gesetzlich verankert. Die Einberufung der KGK und - namentlich - ihrer Vertreterinnen und Vertreter erfolgt durch den Rat oder Kreistag. Der KGK gehören regelmäßig die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages an. Zu den Mitgliedern gehören Vertreterinnen und Vertreter
- Leistungserbringengende (Ärzteschaft, Krankenhäuser, etc.),
- Kostentragende (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, etc.)
- der Patientinnen und Patienten (z.B. Selbsthilfegruppen, Einrichtungen für Patientenschutz).
Der Vorsitz wird in der Regel durch eine hochrangige Person der Verwaltung, oft durch die zuständige Dezernentin oder den zuständigen Dezernenten für Gesundheit, wahrgenommen. Die Beteiligung weiterer Einrichtungen bzw. Organisationen liegt in der Zuständigkeit der KGK. Die Geschäftsführung der KGK und ihrer Arbeitsgruppen und alle damit verbundenen Koordinationsaufgaben wird durch die untere Gesundheitsbehörde wahrgenommen.
Arbeit und Aufgaben der KGKen
Gegenstand der Arbeit der KGK sind alle Themenfelder der gesundheitlichen Versorgung, der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheitsförderung, die koordinations- und / oder transparenzbedürftig sind. Dies können bspw. Sucht, Drogen, Abhängigkeitserkrankungen, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheit alter Menschen, Gesundheitsförderung, psychiatrische Versorgung oder Patientenüberleitung sein. In den letzten Jahren wurden zunehmend Themen Gegenstand der Arbeit, die ein ressortübergreifendes Zusammenwirken erfordern oder strukturverändernd wirken. Beispiele hierfür sind die Frühen Hilfen, Arbeitslosigkeit und Gesundheit, Gewalt oder die gesunde Quartiersentwicklung.
Zur Entwicklung adäquater Maßnahmen zur Bewältigung der gesundheitlichen Problemlagen beauftragt die KGK Arbeitsgruppen. Die in Arbeitsgruppen erarbeiten Maßnahmen werden wiederum von der KGK diskutiert und in Form von Handlungsempfehlungen verabschiedet. Die Handlungsempfehlungen beinhalten alle zur Realisierung der angestrebten Ziele erforderlichen Arbeitsschritte und Ressourcen und benennen möglichst alle an der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen zu beteiligenden Akteure. Die Umsetzung der Empfehlungen und Maßnahmen erfolgt in Selbstverpflichtung durch die Mitglieder der KGK.
Beispielhaft für die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der KGK seien hier einige Themenschwerpunkte benannt.
Die KG:
- gibt Handlungsempfehlungen zur Beseitigung von Versorgungsdefiziten
- stimmt Versorgungsangebote sektorübergreifend ab und leistet einen Beitrag zur Verbesserung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteurinnen und AKteueree des Gesundheitswesens
- greift gesundheitsbezogene Themen auf, die sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ergeben
- bereitet Beschlüsse zur gesundheitspolitischen Zielrichtung und zu gesundheitspolitischen Handlungsstrategien einer Kommune vor
- koordiniert die Aktivitäten der vor Ort im Gesundheitsbereich tätigen Akteure und Anbieter unter Beachtung derer Interessen
- stärkt und intensiviert die Kultur des Dialogs (Arbeit nach dem Konsensprinzip)
- greift Impulse von der Landesebene auf und bringt ihrerseits Impulse aufgrund kommunaler Erfahrungen in Beratungen und Entschließungen der Landesgesundheitskonferenz ein
- initiiert Maßnahmen und trägt so zur Förderung der Quartiersentwicklung und der Zusammenarbeit im Sozialraum bei
- trägt zur Gesundheitsinformation und -aufklärung der Patientinnen und Patienten bei und macht den Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Information und Beratung zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und zur Förderung von Selbsthilfeaktivitäten zugänglich