Zielsetzung
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) sind das zentrale Koordinationsgremium im gesundheitlichen Bereich einer Kommune, das alle gesundheitsbezogenen Akteurinnen und Akteure zusammenführt und koordiniert. Die KGKen beraten Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene. Sie geben Empfehlungen, vereinbaren Lösungsvorschläge und setzen diese um. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. Mit Stellungnahmen und Empfehlungen wirken die KGKen auch an der Gesundheitsberichterstattung mit. In den Konferenzen kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Einrichtungen zusammen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung mitwirken.
In allen Kreisen, kreisfreien Städten und der Städteregion Aachen in Nordrhein-Westfalen gibt es KGKen. Sie sind seit dem 01.01.1998 im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) verankert und somit gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen.