Umsetzung und Durchführung
Die KGK stellt ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Abstimmung und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten dar. Ziel ist die Verbesserung der Kommunikation und Koordination der zahlreichen Akteurinnen und Akteuere des Gesundheitswesens auf kommunaler Ebene. Die KGK bereitet Beschlüsse zur gesundheitspolitischen Zielrichtung und zu gesundheitspolitischen Handlungsstrategien einer Kommune vor. Die in der Konferenz vertretenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Regel mit eigener Entscheidungskompetenz ausgestattet, sodass die in der KGK einvernehmlich beschlossenen Handlungsempfehlungen von allen Beteiligten – in Selbstverpflichtung – umgesetzt werden können. Im Gremium der KGK steht die Beratung zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene im Vordergrund (Bedarfsabschätzungen, Versorgungsdefizite, Verfahrensfragen etc.).
Hinweis: Einige Kreise und kreisfreie Städte haben die kommunale Pflegekonferenz und die kommunale Gesundheitskonferenz aufgrund enger thematischer Verknüpfungen und oftmals personeller Übereinstimmung in der Aufgabenerfüllung in ein gemeinsames Gremium überführt. Eine gemeinsame Kommunale Gesundheits,- Alters,- und Pflegekonferenz haben beispielsweise die Kreise Lippe und Minden-Lübbecke sowie die Stadt Wuppertal.