Kommunales Servicetelefon

Umsetzung und Durchführung

Ein Seniorentelefon sollte Informationen zur Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall z.B. in voll- und teilstationärer Pflege für Betroffene oder Angehörige oder zu Einzelfallhilfen enthalten, aber auch über notwendige Schritte zum altengerechten Wohnen oder notwendigen baulichen Maßnahmen in der eigenen Wohnung informieren oder zu entsprechenden Wohnberatungsstellen vermitteln. Zudem sollten die Mitarbeiter des Servicetelefons Informationen über Freizeitangebote z.B. der offenen Altenarbeit, kulturelle Angebote oder Reiseveranstaltungen bereit halten. Dabei handelt es sich nicht nur um öffentlich geförderte Stellen und Angebote, sondern auch um die Vermittlung entsprechender Dienstleister, Handwerker, Reiseunternehmen etc., mit denen bereits gute Erfahrungen gemacht werden konnten. In manchen Fällen kann das Beratungstelefon auch nur einen Themenbereich abdecken und Vermittlungsstelle zu weiteren Beratungsstellen sein.

Zur Umsetzung einer telefonischen Beratungsstelle müssen zunächst kommunale oder regionale Einrichtungen recherchiert und als Informationen zielgruppengerecht aufgearbeitet werden. Das in der Regel kostenlose, telefonische Beratungsangebot kann dann durch kommunale Mitarbeiter gewährleistet werden. Frei erhältliche Broschüren zu einzelnen Themen oder ein Seniorenwegweiser können die Beratung auch nachhaltig unterstützen, in dem sie z.B. Telefonnummern von weiteren Anlaufstellen oder Dienstleistern in der Umgebung beinhalten.

Darüber hinaus ist es in vielen Kommunen ratsam Mitarbeiter in der Beratung zu beschäftigen, die über mehrere Sprachen verfügen, um auch Bewohnerinnen und Bewohner mit Migrationshintergrund zu erreichen.

Seite 3 / 6

Inhalt:

Umsetzung und Durchführung