Stolpersteine
Bei der Nutzung von öffentlichen Plätzen oder Eingangsbereichen von Supermärkten, sollte das Ordnungsamt der Gemeinde/der Stadt bzw. die Supermarktbesitzer im Vorfeld über die Aktion informiert werden.
Bei der Nutzung von öffentlichen Plätzen oder Eingangsbereichen von Supermärkten, sollte das Ordnungsamt der Gemeinde/der Stadt bzw. die Supermarktbesitzer im Vorfeld über die Aktion informiert werden.