Umsetzung und Durchführung
Ein Mobilitätstraining beinhaltet die Vermittlung von Kernkompetenzen, um die Fortbewegung im Straßenverkehr/mit dem ÖPNV sicher und erfolgreich zu bewältigen.
Das Mobilitätstraining kann durch öffentliche Institutionen (Stadtwerke, Polizei, Verkehrsbetriebe etc.) zu spezifischen Themen durchgeführt werden, z.B. um Seniorinnen und Senioren Sicherheit bei der Teilnahme im Verkehr zu vermitteln und Fähigkeiten für eine selbstständige Verkehrsteilnahme zu stärken (z.B. Rollatorenschulungen). Die Angebote und Schulungen finden entweder im regelmäßigen Turnus oder auf Anfrage statt, i.d.R. als Gruppenschulung.
Für Menschen mit Behinderung sollten die Trainings durch Fachkräfte durchgeführt werden, die Erfahrung haben mit Menschen mit Behinderungen.
Der sichere Gebrauch von öffentlichen Verkehrsmitteln- und wegen setzt eine verkehrsspezifische Kompetenz seitens der Nutzenden voraus. Im Gegensatz zu den meisten Seniorinnen und Senioren verfügen Menschen mit lebenslanger Behinderung nicht zwingend über Vorerfahrungen in der ÖPNV-Nutzung. Aus diesem Grund sollten Mobilitätstrainerinnen und Mobilitätstrainer zunächst den Wissenstand, die Fähigkeiten und Fertigkeiten ihrer Adressatinnen und Adressaten ermitteln. Eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist beispielsweise die Fähigkeit, sensorische Reize des Straßenverkehrs verarbeiten zu können. Dazu zählen u.a. die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeiten der Motorik und die Kenntnisse über Verkehrsregeln.
Die erfassten Mobilitätseinschränkungen durch kognitive, sensorische oder körperliche Behinderung benötigen eine flexible und individuell abgestimmte Herangehensweise.
Der Ablauf des Mobilitätstrainings für Menschen mit Behinderung gestaltet sich in einem Prozess von (1) „Trockenübungen" über (2) „gestellte“ Verkehrssituationen in einem Schonraum hin zu (3) realen Verkehrssituationen:
(1) Im ersten Schritt sollen grundlegende verkehrsspezifische Fähigkeiten gefördert werden. Darunter fallen u.a. das Trainieren von Verkehrs- und Verhaltensregeln zur Rücksichtnahme und Sicherheit im Straßenverkehr oder der Umgang mit Barrieren. Zu diesem Zweck können Informations- und Arbeitsblätter genutzt werden oder auch eine Verkehrssituation nachgespielt werden.
(2) Im weiteren Verlauf des Mobilitätstrainings sollen gestellte Verkehrssituationen in einem Schonraum bewältigt werden. Dazu können bekannte Wege oder Orte aufgesucht werden und an Barrieren Lösungsstrategien trainiert werden.
(3) Nach dem Grundsatz „Vom Gewohnten zum Neuen“ kann als Nächstes das Erschließen von unbekannten Wegstrecken oder auch eines bekannten Weges unter unterschiedlichsten Umständen (etwa veränderte Witterungsbedingungen) erfolgen. Das Ziel ist, dass der Teilnehmer oder die Teilnehmerin schließlich verschiedene Situationen im Verkehr, auch ungewohnte, möglichst eigenständig meistern kann.