Umsetzung und Durchführung
Die elektronische Sprechstunde kann auf vielen Wegen zum Einsatz kommen. Entweder nach stationären Krankenhausaufenthalten zur elektronischen, ambulanten Versorgung oder aber als medizinische Grundleistung, zum Beispiel als Sprechstundenersatz.
Interessierte Patientinnen und Patientinnen werden über die elektronische Sprechstunde informiert. Bei Einwilligung in das Projekt, wird ein Behandlungsplan erstellt und die Patientinnen und Patienten erhalten eine umfassende Einweisung in die Geräte, die zukünftig ihre Vitalparameter in häuslicher Umgebung überprüfen werden. Zudem werden sie darüber aufgeklärt, wie sie bei auftretenden Komplikationen oder aber einfachen Fragen handeln können. Die Optionen dazu bestehen in der Vernetzung über einen Laptop, eine Funkverbindung oder ein Bildtelefon. Es ist ratsam, dass eine Bezugsperson die Patientinnen und Patienten zu Hause kontinuierlich unterstützt. Die Einweisung in die Geräte kann auch bei den Patientinnen und Patienten im häuslichen Umfeld stattfinden.
Über die elektronische Visite kann beispielweise eine Rücksprache ohne großen Aufwand zu Diagnosen, Symptomen oder zur Medikamenteneinnahme erfolgen. Anschließend wertet das ärztliche und pflegerische, elektronisch geschulte Fachpersonal die Daten aus und kontrolliert die elektronisch-medizinische Überwachung.
Es ist ratsam bei der Umsetzung des Projektes ein technisches Institut hinzuzuziehen, das mit der Durchführung vertraut ist und die technischen Voraussetzungen stellen kann.