Umsetzung und Durchführung
Die Konferenzen sollen, als institutionalisierte regionale Arbeitsgemeinschaften, die vorhandene Pflegeinfrastruktur so effizient wie möglich gestaltet und einzelne Aufgabenbereiche stärker miteinander vernetzen. Zu den Aufgaben gehören:
- Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
- Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen Beratung
- Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs- Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
- Beteiligung an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
- Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insb. im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
- Beratung und Bedarfseinschätzung von Investitionsvorhaben
Das MGEPA NRW verpflichtet Kreise und kreisfreie Städte zur Einrichtung von Kommunalen Konferenzen Alter und Pflege und zur Übernahme der Geschäftsführung. Eine Pflegekonferenz setzt sich zusammen aus Vertretern der vor Ort tätigen Pflegeeinrichtungen, entsprechende Interessenvertretung (Beiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen), des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Ärztekammer, der kommunalen Seniorenvertretung, der kommunalen Integrationsräte, der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen, Behinderter und chronisch Kranker sowie der Angehörigen oder andere Institutionen oder Organisationen, die an der Angebotsversorgung beteiligt sind.
Hinweis: Einige Kreise und kreisfreie Städte haben die kommunale Pflegekonferenz und die kommunale Gesundheitskonferenz, auf Grund enger thematischer Verknüpfungen und oftmals personeller Übereinstimmungen in der Aufgabenerfüllung, in ein gemeinsames Gremium überführt. Eine gemeinsame kommunale Gesundheits-, Alters- und Pflegekonferenz haben beispielsweise die Kreise Lippe und Minden-Lübbecke sowie die Stadt Wuppertal.