Stolpersteine
Die Finanzierung bzw. Anschaffung eines Mobils und einer technischen mobilen Ausrüstung ist sehr kostenintensiv.
Demnach besteht die Frage der Wirtschaftlichkeit. Ein Pilotprojekt einer mobilen Allgemeinarztpraxis im Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen, kann die Kosten nach Ablauf der Förderphase nicht tragen. Der Dienst wird Ende 2014 eingestellt, da nicht genügend Patienten die mobile Sprechstunde in Anspruch nehmen. Die Zahl der Patienten in einem erreichbaren Umkreis muss im Vorfeld kalkuliert werden und ausreichen, um die Wirtschaftlichkeit einer mobilen Sprechstunde/ eines Ärztemobils zu gewährleisten.
Aktuell gilt eine gesetzliche Präsenzpflicht für niedergelassene Ärzte.
Sie enthält die Verpflichtung, Sprechstunden für eine ausreichende und zweckmäßige vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten, daher beschränkt sie den zeitlichen wöchentlichen Umfang, in dem mobile Sprechstunden stattfinden können.
In diesem Fall gibt es laut Fachärzten ein Umdenken der Politik hinsichtlich mobiler Sprechstundenangebote, gerade im ländlichen Raum.
Ein Kritikpunkt ist die verschwendete Zeit der hochqualifizierten Ärzte, die sie auf dem Weg zu den Patienten verbringen. Ein Gegenmodell gerade im ländlichen Raum ist die Sammlung von Patienten in Taxibussen, um diese in die nächstgrößeren Gemeinden bzw. zum nächsten niedergelassenen Arzt zu fahren.