Nachbarschaftszentrum Spiegelberg, Lemgo

Beschreibung

In die Siedlung Spiegelberg/ Gräferstraße in Lemgo hat 2002 die Idee der „Quartiersnahen Versorgung“ Einzug erhalten. Das Konzept beinhaltet die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in einem sozial intakten Quartier mit der möglichen Versorgung durch einen Pflegedienst. Als „Lemgoer Modell“ hat diese Wohn- und Lebensform Bekanntheit über die Grenzen der Region erlangt. Die Wohnungsgenossenschaft Wohnbau Lemgo eG betreibt aktuell drei solcher Quartiere als Eigentümer und Vermieter des Wohnraumes in Lemgo.
Bereits im Jahre 1999 gab es mit dem Verein „Freie Altenhilfe Lemgo e.V.“ die ersten Überlegungen Versorgungssicherheit, Nachbarschaft und Quartiersarbeit miteinander zu verbinden. Hierfür bot sich aufgrund anstehender Modernisierungen, eines hohen Anteils älterer Bewohner und erheblicher Leerstände die Lemgoer Siedlung Spiegelberg / Gräferstraße an, denn diese zentrumsnahe Anlage aus den 1950-er Jahren hatte gerade einige Wegzüge älterer Bewohner in Betreute Wohnanlagen oder stationäre Einrichtungen verzeichnen müssen.
Auf Basis dieser Idee wurden die 51 Genossenschaftswohnungen aufwendig saniert. Herzstück des „neuen Quartiers“ sollte das Haus am Spiegelberg 43 werden, das ebenfalls vollständig restrukturiert im Dezember 2002 als Nachbarschaftszentrum eröffnet wurde.
Mit der Sanierung wurde ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss gelegt und ein wintergartenähnlicher Anbau mit großzügigen Gemeinschaftsflächen angebaut. Es gibt eine gemeinschaftliche Wohnküche für die Hausgemeinschaft und behindertengerechte Badezimmer auf allen Etagen. Zusätzlich wurde im ganzen Haus ein Notrufsystem installiert und im Dachgeschoss zwei Gästezimmer und ein Büro für das Pflegeteam der Freien Altenhilfe Lemgo eingerichtet. Eine große Terrasse und Grünflächen wurden rund um das Haus angelegt.
Zusätzlich zu den frei zu vermietenden Genossenschaftswohnungen rund um das Haus am Spiegelberg, können in diesem neu geschaffenen Nachbarschaftszentrum sieben bis acht hilfs- und pflegebedürftige Menschen wohnen und leben. Sieben abgeschlossene Wohnungen mit 20 bis 48 m² Wohnfläche stehen darin zur Verfügung. Jeweils zwei Mieter teilen sich ein behindertengerechtes Bad und einen eigenen Wohn-/Küchenbereich mit Einbauküche. Wichtig in diesem Projekt ist, dass der Wohnraum im gewohnten Quartier bezahlbar bleibt, daher belaufen sich die Kaltmieten derzeit auf 4,00 und 4,50 € pro Quadratmeter monatlich. Die monatlich zu entrichtende Warmmiete beträgt im Mittelwert etwa 270 Euro. Für gemeinsame Verpflegung und Anschaffung aller Art muss derzeit ein Hausgeld von 170 Euro/Monat entrichtet werden.
Mittelpunkt des Zentrums und zugleich zentraler Treffpunkt ist die große Gemeinschaftswohnküche. Hier werden zumeist die täglichen Mahlzeiten eingenommen und hier treffen sich die Bewohnerinnen und Bewohner und auch Besucherinnen und Besicher für gemeinschaftliche Aktivitäten oder zum Zeitvertreib. Die Wohnküche ist im ganzen Jahr Raum für gemeinsame Feste und Geselligkeit. Beim alltäglichen Leben im Nachbarschaftszentrum wird besonderen Wert auf einen Tagesablauf größtmöglicher Individualität gelegt. Im Rahmen eigener Fähigkeiten beteiligen sich die Bewohnerinnen und Bewohner an der Hausarbeit. Dazu gehören Kochen, Bügeln, Staub wischen, Blumen gießen und vieles mehr, das in einer stationären Einrichtung nicht mehr möglich wäre. So wird das Miteinander gestärkt und Alltagsverrichtungen trainiert.
Im und um das Nachbarschaftzentrum organisiert die Freie Altenhilfe e.V. das gemeinschaftliche Leben und übernimmt die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung der Menschen im Nachbarschaftszentrum, aber auch der umliegenden Mietwohnungen. Sie ist 24 Stunden am Tag im Nachbarschaftszentrum präsent. Bei Personen mit Pflegebedarf, kann der Betroffene mit der Freien Altenhilfe Lemgo oder einem Pflegedienst seiner Wahl einen Pflegevertrag über einzelne Leistungen abschließen. Dabei muss die Freie Altenmhilfe als Pflegedienst nicht gewählt werden, denn die freie Altenhilfe Lemgo erhebt keine Betreuungspauschale. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die freie Wahl bei der Entscheidung für einen Anbieter.

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