Umsetzung und Durchführung
In Deutschland befindet sich ein Pilotprojekt in der Umsetzungsphase. Zur Erhaltung der Selbstständigkeit im häuslichen Wohnbereich sind zunächst bauliche Maßnahmen notwendig. Bei Auswahl einer Bestandswohnung, z.B. aus den 50-er bis 70-er Jahren, sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, darunter Schwellenlosigkeit, verbreiterte Türen, Grundrissveränderungen zur Vergrößerung notwendig. Hinzu kommen manuelle Hilfsmittel. Im Neubau sollte Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung geschaffen werden.
Mit technischen Assistenzsystemen ist die Ausstattung der Wohneinheit mit Sensoren gemeint, die eine automatisierte Steuerung der Wohnfunktionen unabhängig von Ort und Zeit ermöglichen. Dazu zählen Deckensensoren, automatisierte Alarmsensoren, die Mithilfe von Infrarotsignalen Bewegungen in der Wohnung wahrnehmen. Zusätzlich gibt es jegliche visuelle oder auditive Erinnerungssysteme z.B. zur Medikamenteneinnahme.
Die Signale der Sensoren können durch einen Touchscreen-PC (z.B. ein IPad) in der Wohnung bedient werden. Er fungiert als Schnittstellenmanager zwischen der Wohnung und weiteren Dienstleistungen, wie z.B. Freizeitaktivitäten oder gesellschaftlichen Begegnungen. Diese Aktivitäten können durch das Wohnungsunternehmen direkt, aber auch durch einen sozialen Träger oder eine
nachbarschaftliche Kooperation bereitgestellt werden.
Es können Fördermittel von Verbänden oder eine Förderung des jeweiligen Bundeslandes aktiviert werden. In der Vergangenheit hat das BMBF mit dem Förderprogramm „Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben (AAL)“ ebenfalls Finanzierungsmittel für das oben angesprochene Pilotprojekt bereitgestellt.