Tagespflege

Umsetzung und Durchführung

Die Tagespflege findet in der Regel in einer Unterkunft statt, die über Küche, Aufenthalts- und Ruheraum, Therapieraum, Duschbad, Toiletten und barrierefreies Mobiliar verfügt. Um regelmäßig an diesem Angebot teilnehmen zu können, kann von dem Anspruch auf teilstationäre Pflege einschließlich der Erstattung der Beförderungskosten gegenüber der Pflegeversicherung Gebrauch gemacht werden. Hierfür muss von Seiten der Angehörigen eine Begutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) erfolgen und dabei eine Pflegestufe festgestellt werden. Für Unterbringung und Verpflegung müssen die Tagespflegegäste allerdings selbst aufkommen. Bei Bedarf können hierfür ergänzende Leistungen des Sozialamts beantragt werden.

Das Personal in der Tagespflege ist qualifiziert für Grund- und Behandlungspflege und verfügt im Idealfall über Schulungen/Erfahrung mit demenziell Erkrankten. Niedrigschwellige Betreuungsangebote können auch von weniger qualifiziertem Personal angeboten werden. Auch Therapeutinnen und Therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergo- oder Psychotherapie, etc. können auf ärztliche Anweisung hin in einer Tagespflege beschäftigt sein. Im Rahmen der sozialen Betreuung können körperliche Angebote wie Gymnastik, Spaziergänge oder Bewegungstherapie wahrgenommen werden. Auch kreatives Arbeiten, gemeinsames Kochen oder Gesellschaftsspiele werden häufig angeboten. In einigen Einrichtungen kann ein Begleitdienst zur Bank oder auch zum ärztlichen Dienst genutzt werden.

Da sich der Aufenthalt in einer Tagespflege häufig über einen gesamten Tag hin erstreckt, werden in der Regel drei Mahlzeiten angeboten. Diese umfassen häufig Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee und sind im Idealfall an die körperlichen und geschmacklichen Bedürfnisse Älterer angepasst.

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