Umsetzung und Durchführung
Für den Aufbau eines Kriterienkatalogs zur Prüfung können vorhandene Prüfinstitute und deren Kriterien herangezogen werden. Anhand dieses Kriterienkatalogs/ Fragebogens sowie anonymen Testkundinnen und Testkunden kann der Einzelhandel geprüft und beurteilt werden. Dabei gibt es notwendige und optionale Kriterien (Bonuskriterien). Die Kriterien können in erster Linie die Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Ausstattung der Geschäftsräume betreffen, z.B. wäre zu prüfen, ob sich im Eingang Stufen befinden, die Türen breit genug und gut beleuchtet sind oder ob es Stolperkanten innerhalb des Ladens sowie enge Gänge gibt. Aber auch das Angebot und Sortiment (z.B. Lesbarkeit von Preisschildern oder unterschiedliche Packungsgrößen) ist für einen altersgerechten Laden zu kontrollieren. Insgesamt ist auch der Service der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überprüfen. Dabei gilt es zu untersuchen, ob es eine Informations- und Anlaufstelle bei Fragen gibt, wie gut die Beratung der Verkäuferinnen und Verkäufer ist, oder ob sie die Kundinnen und Kunden zur Ware begleiten. Auch ist beispielsweise ein Bestell- und Lieferservice von Vorteil. Eine Kundentoilette, ein Getränkespender, Sitzmöglichkeiten und weitere Zusatzleistungen können das Angebot abrunden.
Bei einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler ein Zertifikat sowie einen Aufkleber oder ein Schild. In der Regel wird ein Qualitätszeichen für drei Jahre verliehen, danach ist eine erneute Prüfung erforderlich.