Umsetzung und Durchführung
In der Regel leistet die "Mieterin"/ der "Mieter", also der junge Mensch bzw. Studierende eine Stunde Hilfe im Monat pro m² Wohnfläche. Die beiden Parteien können aber auch ihren eigenen “Tarif” vereinbaren. Junge Menschen können dadurch Kosten sparen, da sie keine Miete im eigentlichen Sinn zahlen. Die Hilfeleistungen können sich auf allgemeine Hilfen im Haushalt oder Garten beziehen, können jedoch auch Begleitdienste sowie generell gemeinsame Aktivitäten einschließen. Das generationsübergreifende Zusammenleben bietet auch Vorteile in der Gesundheitsförderung. So ermöglicht die gemeinsame Besuch von Bewegungsangeboten, oder die Begleitung dieser, die Teilhabe an gesundheitsfördernden Aktivitäten. Auch die Durchführung eines sportlichen Programms durch die jüngeren Bewohner selbst (bspw. durch das Engagement von Sportstudenten), stellt eine Möglichkeit dar, altersgerechte Aktivitäten anzubieten. In möglicher Kooperation mit Kursangeboten der Universitäten, könnten sowohl räumliche als auch personelle Gegebenheiten ermöglicht und sichergestellt werden.
Ausdrücklich ausgenommen sind bei diesem Konzept Pflegeleistungen jeglicher Art.
Es geht stattdessen darum, soziale Kontakte zwischen alt und jung aufzubauen und ältere Menschen zu unterstützen, damit diese keine oder weniger Hilfe von außen benötigen. Somit entsteht eine win-win-Situation für beide Parteien.
Vorab sollten "Mieterin / Mieter" und "Vermieterin / Vermieter" ein ausführliches Informationsgespräch führen, bei dem sie sich gegenseitig kennenlernen können und auch prüfen können, ob sie zusammenpassen. Die "Mieterin"/ der "Mieter" sollten mindestens 18 Jahre alt und bereit sein, Zeit mit ihrem Wohnpaten zu verbringen. Die Voraussetzung für die "Vermieterin" / den "Vermieter" ist ausreichend Wohnfläche, um dem jungen Menschen mind. ein Zimmer anzubieten sowie ein gewisser Unterstützungsbedarf und Interesse an der jüngeren Generation.