Umsetzung und Durchführung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt.
Auch bei Nutzung der NRW-weiten Ehrenamtskarte unterscheiden sich die Anforderungen der jeweiligen Kommune und die gewährten Vergünstigungsleistungen von Kommune zu Kommune. Die Feststellung, wer, wann und wie lange in den Genuss der Servicekarte kommen soll z.B. nach geleisteten Stunden, Art der Tätigkeit, der eigenen Vergünstigungsmöglichkeiten bleibt daher unerlässlich.
Vergeben wird die Karte üblicherweise durch die Kommune.
Als Anbieter von Vergünstigungen kommen neben der Kommune auch andere Akteurinnen und Akteure in Frage, z.B. Wohlfahrtsverbände, Sparkassen, Einzelhandel, Kultureinrichtungen oder Sportvereine in Frage.
Diese Anbieter müssen akquiriert, mögliche Vergünstigungen zusammengetragen und abgesichert werden. Die Vergünstigungen können aus Preisnachlässen bei Eintrittspreisen oder Nutzungsgebühren, Einkaufsrabatten u.a.m. bestehen, aber auch aus Informationen, Einladungen zu (kommunalen) Veranstaltungen, Neujahrsempfängen o.ä.
Eine weitere Form der Wertschätzung ist auch die feierliche Überreichung der Servicekarte im offiziellen Rahmen z.B. durch die kommunale Spitze.