Wichtige Umsetzungsschritte / Aufwandsabschätzung
Jeder Nachbarschaftströdel braucht eine Veranstalterin oder einen Veranstalter, der die Durchführung beim Ordnungsamt der jeweiligen Kommune oder des Kreises anmeldet. Je nach Kommune oder Kreis fallen dafür (geringe) Gebühren an. Sind die Veranstalterinnen und Veranstalter gemeinnützige Initiativen oder Träger, sind viele Kommunen und Kreise kulant und verzichten auf entsprechende Gebühren.
Solange der Trödel auf einen zentralen Veranstaltungsort verzichtet, sind auch keine gesonderten sanitären Einrichtungen notwendig.
Durch persönliche Ansprache sollte eine gesicherte “Mindestanzahl” von Ständen gewährleistet sein. Es ist darauf zu achten, dass der Verkehrsraum durch den Trödel nicht so eingeschränkt wird, damit es nicht zu Sicherheitsproblemen kommt (zu enge Bürgersteige).
Wichtig ist eine möglichst breite Mischung der Generationen bei der Präsentation der Stände.
Der Aufwand ist eher gering. Der Nachbarschaftströdel sollte aber in andere Aktivitäten eingebunden sein und ist als solitäre Maßnahme eher ungeeignet.