Umsetzung und Durchführung
Ein Nachbarschaftshaus kann beispielsweise im Rahmen einer Wohnungsgenossenschaft erstellt werden. Diese kann die Vermietung und Verwaltung der Räume übernehmen. Je nachdem wie die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers das Nachbarschaftshaus nutzen, kann es ein Begegnungsort und/oder eine Veranstaltungsstätte sein. Vereine, Initiativen oder die Selbsthilfe können die Räumlichkeiten gegen einen Kostenbeitrag nutzen, aber auch für kulturelle oder Bildungsveranstaltungen (z.B. Musikkurse, Kochkurse, Seminare oder Bewegungsangebote) sowie für private Anlässe stehen die Räume zur Verfügung. Die Menge der Teilnehmenden kann dabei je nach Angebot stark variieren.