Seniorinnen- und Seniorengenossenschaften

Umsetzung und Durchführung

Die Gründung und Pflege von Seniorinnen- und Seniorengenossenschaften sind bei weitem zu komplex, um sie im Rahmen eines solchen Moduls bis ins Details zu beschreiben. Daher sollte eine Gründung zunächst gut durchdacht werden. Neben der Frage nach dem „warum?“, sollte auch geklärt werden wer an der Gründung einer Seniorengenossenschaft interessiert ist. Diese Informationen stellen die Grundlage aller Planungen dar, da bereits für die Gründung ein gewisses Startkapital von Nöten ist, welches unter Umständen durch die ersten Mitgliedsbeiträge gedeckt werden könnte.

Auch andere organisatorische Fragestellungen erfordern eine kompetente Vorabberatung. So sollte geklärt sein welche Rechtsform die Genossenschaft anstrebt (e.V. oder eG) und ob es im Interesse der Organisation ist, sich gemeinnützig zu strukturieren. Neben diesen allgemeinen Problemstellungen sollten auch die Anzahl sowie die Art der Leistungen eingegrenzt werden. Auch die Erbringerinnen und Erbringer der Leistungen (Mitglieder oder Organisationen) sollten vorab bestimmt werden.

Soll die Genossenschaft langfristig bestehen, ist es ratsam auch genügend Personal für Aufgaben wie die Öffentlichkeitsarbeit oder das Problemmanagement einzukalkulieren, da auch diese Bereiche ein hohes Maß an Zeit in Anspruch nehmen.

Um alle Faktoren in angemessener Weise zu berücksichtigen, müssen die  entsprechenden professionellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner frequentiert werden. Sind alle Vorkehrungen getroffen, kann das Angebot von Seniorinnen- und Seniorengenossenschaften eine Vielzahl von Leistungen umfassen. So wird neben Betreutem Wohnen häufig auch ein Essensdienst, ein Fahrdienst oder ein Beratungsdienst angeboten. Zudem kann von einigen Genossenschaften ein handwerklicher Hilfsdienst für kleinere Reparaturen an Haus und Garten sowie ein Kontakttelefon oder Besuchsdienst in Anspruch genommen werden.

Seite 3 / 6

Inhalt:

Umsetzung und Durchführung