Seniorinnen- und Seniorenfreundliche Supermärkte

Umsetzung und Durchführung

Zunächst sollte sich eine Gruppe von Expertinnen und Experten zusammenfinden, die aus verschiedenen Fachbereichen zusammenkommt. So sollten sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Verbraucherseite, als auch Expertinnen und Experten aus dem Einzelhandel und evtl. Planende der Supermarktkonzepte aufeinander treffen. So kann eine ausgewogene Liste an Anforderungen an einen generationengerechten Supermarkt entstehen. Diese kann zu einem Kriterienkatalog umformuliert werden, der später die Grundlage für die Prüfung eines Marktes darstellt. Mögliche Kriterien könnten die Barrierefreiheit umfassen, aber auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Verfügbarkeit von eingangsnahen Kundenparkplätzen, Sitzgelegenheiten, Schriftgrößen der Preisschilder, angebotene Lieferservices, das Vorhandensein von Kundentoiletten, besondere Schulungen von Mitarbeitenden zu Assistenzzwecken oder die Breite von Gängen, Höhe von Kühlanlagen und Kassen.

Sind diese Kriterien festgelegt, können sie auf Supermärkte in der Umgebung angewandt werden. Die Prüfung sollte durch ein unabhängiges Prüfinstitut durchgeführt werden. Wird selbiges von einem Supermarkt für eine Prüfung beauftragt, kann diesem – nach erfolgreich bestandener Prüfung – ein Qualitätszeichen verliehen werden. Dieses kann beispielsweise in Form einer Plakette oder eines Aufklebers an der Fassade und auf der Website eines Lebensmittelhandels geführt werden.

Durch die Auszeichnung mit dem Siegel wird der Supermarkt als barrierefrei gekennzeichnet und garantiert dadurch Kundinnen und Kunden, dass sie sich hier ohne größere Einschränkungen bewegen können.

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